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Tipps zum Immobilienverkauf

Eine gute Kenntnis des lokalen Immobilienmarktes macht aus dem Immobilienmakler den unumgänglichen Ansprechpartner für jeden Kaufinteressenten. Wir sind tagtäglich bestens über die Transaktionen auf dem lokalen Markt und über die Kriterien, die den Immobilienwert bestimmen, neu informiert. Dies macht aus uns Ihren bevorzugten Berater.

Wertsteigerung der Immobilien, es gibt Neuigkeiten!

Der Artikel 10 des Haushaltsgesetzes 2004 reformiert die Besteuerungsregelung der Wertsteigerungen, die von Privatpersonen beim Verkauf von Immobilien oder Anteilen von Immobiliengesellschaften realisiert wurden. Die Maßnahmen bestehen darin, den Steuerzahler von jeglicher Pflicht bezüglich der Steuererklärung zu entlasten indem das aktuelle Steuererklärungssystem durch eine Steuererklärung in Höhe von 16% plus Sozialabgaben ersetzt wird. Der Notar wird künftig damit beauftragt werden die Steuererklärung und –zahlung für den Verkäufer während der Publizierung zu vollziehen.
So nimmt er zur gleichen Zeit die Zahlung der vom Käufer zu leistenden Zulassungssteuer vor, sowie der Steuer gemäß der Wertsteigerung der Immobilie, die vom Verkäufer zu entrichten ist.

Der Vorvertrag, eine einfache Transaktion

Es gibt Käufer oder Verkäufer, die glauben, dass die Unterzeichnung eines Vorvertrages, d.h. ein gegenseitiges Kaufversprechen, zu nichts verpflichtet. Das ist falsch: der Kaufvertrag ist juristisch gesehen ein wirklicher Vertrag, der wichtige Verpflichtungen für beide Parteien nach sich zieht.

Der Vorvertrag wird ebenfalls ein synallagmatisches Versprechen genannt, das im Gegensatz zu dem einseitigen Versprechen steht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Notwendigkeit eines Vorvertrages von drei wichtigen Faktoren bestimmt wird:

  • Der fristgerechte Erhalt eines gültigen Bauplanungszertifikates (certificat d’urbanisme), ohne dies der Verkauf nicht zum Abschluss gebracht werden kann;
  • Die Notwendigkeit das Vorkaufsrecht der Stadt zu löschen;
  • Gegebenenfalls die Unsicherheit des Käufers eine Finanzierung zu erhalten.

Diese drei Unsicherheiten geben den Anlass zur Einfügung von auflösenden Bedingungen im Vorvertrag.

Gemäß dem Gesetz der Überlegungs- und Widerrufsfrist des Käufers « loi SRU » (loi du 13 décembre 2000 relative à la solidarité et au renouvellement urbain), existiert für alle Arten von neuen oder älteren Unterkünften eine Widerrufs- oder Überlegungsfrist von 7 Tagen.

Ihr Ratgeber sein, das ist unsere Berufung

Eine kostenlose Schätzung ist der erste Schritt zum Verkauf einer Immobilie. Die Berechnung des Wertes sollte sehr gewissenhaft sein und unter Anbetracht zahlreicher Kriterien vorgenommen werden.

Auch wenn der durchschnittliche Verkaufswert von Immobilien gleicher Art auf die Quadratmeterzahl beruht, so werden auf jeden Fall alle Plus- und Minuspunkte der Immobilie hinzugezogen (Lage, allgemeiner Zustand der Immobilie, Miteigentümerschaft, Pistennähe…) Zu einer aufmerksamen Besichtigung wird dringend geraten.

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